E-Trottinett fährt 55 km/h – sofort sichergestellt
In der Frühlingszeit sind vermehrt Personen mit einem Elektro-Trottinett unterwegs. Nun warnt die Luzerner Polizei: «Vorsicht! Nicht alle Fahrzeuge sind zugelassen.»
Vor einigen Tagen wurde an der Reussinsel in der Stadt Luzern ein Mann angehalten, der mit einem E-Trottinett unterwegs war, das nicht als «betriebssicher» gilt. Die Geschwindigkeitsmessung auf der Rolle ergab einen Wert von 55 km/h. Das E-Trottinett wurde sichergestellt und der Mann wird an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt.
Zudem muss er mit Massnahmen seitens der Administrativbehörde bis hin zu Führerausweisentzug rechnen.
Tipps der Luzerner Polizei
Die Luzerner Polizei stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass Verkehrsregeln mit derartigen Trendfahrzeugen nicht eingehalten werden. So die Polizei in einer Medienmitteilung. Dies liegt nicht selten daran, dass die Regeln den Verkehrsteilnehmenden nicht bekannt sind. Das sind die Hinweise der Luzerner Polizei:
• Das Benützen von E-Trottinetten ist unter 14 Jahren verboten.
• Im Alter von 14 bis 16 Jahren benötigt man einen Führerausweis der Kategorie M.
• Die Motorenleistung darf maximal 0,5 kW und 20 km/h betragen.
• Es darf nicht auf dem Trottoir gefahren werden – sondern auf dem Radweg.
• Mitfahrer sind nicht erlaubt.
• Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen
Andere Trendfahrzeuge sind auf öffentlichem Grund nicht gestattet
E-Scooter und E-Trottinette benötigen ausserdem eine Vorder- und Hinterradbremse, eine Glocke, Licht vorne und hinten (plus Tagfahrlicht) und hinten rote Rückstrahler.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt sind Trendfahrzeuge wie E-Longboard, E-Skateboard, Smartwheel, Hoverboard, Solowheel usw. Diese Fahrzeuge dürfen ausschliesslich auf abgesperrten Arealen verwendet werden.
Quelle: CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris
(red.)