Luzerner Kriminalgericht

Ehefrau mit Säure verätzt: Pole zu über sieben Jahren Gefängnis verurteilt

Melissa Steuri, 5. April 2024, 06:11 Uhr
Wegen Säureangriff auf Frau: Pole wird zu über sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
© KEYSTONE/URS FLUERLER
Ein 54-jähriger Mann soll seine Ehefrau immer wieder terrorisiert und schwer verletzt haben. Dafür hat ihn das Luzerner Kriminalgericht nun zu sieben Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Kriminalgericht hat den Mann aus Polen unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung, Drohungen und versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Neben der Haftstrafe wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von insgesamt 7'000 Franken auf Bewährung verurteilt.

Trennung als Auslöser

Begonnen hat der mutmassliche Terror gegen die Ehefrau im Jahr 2019, als es zu einer Trennung gekommen war. Immer wieder zielte er mit Übergriffen darauf ab, seine Frau zu verunstalten. Dabei soll er besonders hinterhältig gewesen sein.

Das Paar wohnte damals während zwei Jahren in einem Dorf im Luzerner Hinterland. Ende Februar 2021 zog der Beschuldigte aus. Zwei Monate nach seinem Auszug kam es zum ersten Übergriff. Der 54-Jährige wollte seinen Hund fürs Wochenende bei seiner Frau abholen. Dabei soll er direkt mit dem BMW auf das Opfer zugerast sein. Die Frau konnte sich nur mit einem Sprung zur Seite retten.

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Säure ins Gesicht geschüttet

In der Adventszeit 2021 dann der nächste grosse Angriff. Der Beschuldigte habe seiner Ehefrau auf dem Arbeitsweg aufgelauert. Aus dem Nichts soll er ihr eine chemische Substanz ins Gesicht geschüttet haben. Seither sieht die Frau auf einem Auge nichts mehr und ist psychisch angeschlagen.

Regelmässig soll der Pole ihr gedroht haben, sie «zu verunstalten und kaputtzumachen», falls sie versuchen sollte, sich von ihm scheiden zu lassen.

Gericht geht weiter als Staatsanwaltschaft

Für diese Taten forderte die Luzerner Staatsanwaltschaft während des Prozesses im März eine Strafe von fünf Jahren Gefängnis und Landesverweis von zehn Jahren. Das Luzerner Kriminalgericht geht bei ihrem Urteil weiter als diese Forderung. Sie bestätigt den Länderverweis von 10 Jahren. Der beschuldigte Pole soll aber für sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 5. April 2024 05:42
aktualisiert: 5. April 2024 06:11