Reaktion auf «Fall Emmen»

Ermittler sollen mehr aus DNA-Profilen herauslesen dürfen

4. Mai 2021, 21:42 Uhr

Quelle: Tele 1

Bei einem Strafverfahren darf heutzutage aus einer DNA nur das Geschlecht rausgelesen werden. Künftig soll es auch möglich sein, die Hautfarbe oder das Alter zu ermitteln. Über diesen Vorschlag hat der Nationalrat heute Dienstag entschieden. Die Debatte ins Rollen gebracht hat damals ein Fall aus Emmen.

Und dieser sorgte schweizeit für Aufsehen (PilatusToday berichtete). Im Sommer 2015 riss ein unbekannter Mann in Emmen eine junge Frau von ihrem Velo und vergewaltigte sie. Das Opfer ist seit der Tat querschnittgelähmt. Zwar gaben über 370 Männer eine DNA-Probe ab, aber der Täter konnte bis heute nicht gefunden werden. Mit der ausgeweiteten DNA-Analyse sollen genau solche Straftaten besser aufgeklärt werden können.

Nationalrat will mehr Möglichkeiten schaffen

Dies will der Nationalrat ermöglichen und hat Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und in der Strafprozessordnung zugestimmt. Damit möchte der Nationalrat, dass aus DNA-Profilen neu auch Hinweise auf äusserliche Merkmale wie beispielsweise Haar- und Augenfarbe, Alter oder biogeografische Herkunft herausgelesen werden können. Als nächstes muss der Ständerat über die Vorlage entscheiden.

Für den forensischen Psychiater, Andreas Frei, ist diese Änderung ein längst überfälliger Schritt, wie er gegenüber Tele 1 sagt.

Quelle: tele1

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 4. Mai 2021 21:42
aktualisiert: 4. Mai 2021 21:42