Höhere Steuereinnahmen sorgen für grössere Ungleichheiten zwischen den Gemeinden
Bleibt der Finanzausgleich so wie er jetzt ist, wurde sich die finanzielle Belastung für den Kanton und die finanzstarken Gemeinden verdoppeln, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Dafür gäbe es drei Gründe:
- Durch geografisch konzentrierte höhere Steuereinnahmen bei juristischen Personen, gibt es grössere Unterschiede zwischen den Gemeinden.
- Durch den allgemeinen Anstieg der Steuererträge sind höhere Beiträge nötig, um allen Gemeinden eine minimale Ausstattung ihrer Erträge zu gewährleisten.
- Der Beitrag an überdurchschnittliche Ausgaben (Lastenausgleich) hat gemäss geltendem Gesetz mindestens 50 Prozent des Ausgleichs für unterdurchschnittliche Erträge (Ressourcenausgleich) zu betragen. Da der Ressourcenausgleich aufgrund der Ziffern 1 und 2 stark wächst, muss auch der Lastenausgleich deutlich erhöht werden.
Erster Vorschlag im laufenden Jahr
Um den Finanzausgleich langfristig sicherstellen zu können, müsse das Gesetz angepasst werden. Die Luzerner Kantonsregierung hat deshalb das Finanzdepartement beauftragt, mit dem Verband Luzerner Gemeinden VLG eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes anzugehen. Ein erster Vorschlag soll noch im laufenden Jahr erarbeitet werden.
Die effektiven Änderungen sollen erstmals mit dem Finanzausgleich 2026 zur Anwendung kommen. Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Ziel des Projekts ist, dass wir im Kanton Luzern weiterhin einen stabilen und finanzierbaren Finanzausgleich haben.» So sollen ressourcenschwachen Gemeinden weiterhin über den Finanzausgleich vom Wachstum des Kantons profitieren, ohne dass die ressourcenstarken Gemeinden im Übermass belastet werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die innerkantonale Solidarität nicht überstrapaziert werde.
Ressourcen- und Lastenausgleich
So soll der kantonale Finanzausgleich allen Gemeinden eine Mindestausstattung an Einnahmen garantieren (Ressourcenausgleich) und einen Beitrag an überdurchschnittliche Lasten von Gemeinden in diversen Aufgabenbereichen leisten (Lastenausgleich). Dank diesen beiden Ausgleichen sollen sich die Unterschiede bei der Steuerbelastung innerhalb des Kantons verringern.
Noch dieses Jahr soll der Entwurf einer Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gehen, damit die Änderungen erstmals mit dem Finanzausgleich 2026 wirksam werden können.
(red.)