Eigene Bar angezündet

Iraner aus Adligenswil muss Schweiz doch nicht verlassen

27. Juni 2023, 13:05 Uhr
Das Bundesgericht in Lausanne hat anders als das Luzerner Kantonsgericht entschieden. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bundesgericht hat die Landesverweisung für einen anerkannten Flüchtling aus dem Iran aufgehoben, weil dem Mann dort politische Inhaftierung oder gar Folter drohen. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte ihn im Juli 2021 wegen qualifizierter Brandstiftung.

Der seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz lebende Iraner kommt zwar nicht um die vom Kantonsgericht verhängte Gefängnisstrafe von vier Jahren und acht Monaten herum. Er hatte zum Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils bereits einen grossen Teil davon verbüsst. Es blieb ein Rest von rund 16 Monaten.

Das Bundesgericht wies seine Beschwerde in diesem Punkt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil ab. Ebenso hat das höchste Schweizer Gericht die Verurteilung wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen von rund 5000 Franken bestätigt.

Gutgeheissen hat es hingegen die Beschwerde bei der Landesverweisung von zehn Jahren. Zwar habe der Verurteilte eine Straftat begangen, die laut Strafgesetzbuch eine obligatorische Landesverweisung zur Folge habe. Allerdings liege ein persönlicher Härtefall vor.

Abwägung der Interessen

Während die Vorinstanz das öffentliche Interesse der Schweiz an einer Ausweisung höher gewichtete, kommt das Bundesgericht zu einem anderen Schluss. Das Kantonsgericht ging zwar davon aus, dass der Mann in seiner Heimat gefährdet sei. Es schloss aber nicht aus, dass sich die Situation im Iran bis zum Ende der Freiheitsstrafe ändern könnte und schob den Entscheid an die Vollzugsbehörde ab.

Dies war laut Bundesgericht nicht zulässig. Die Zeitspanne bis zur Entlassung des Mannes betrug zum Urteils-Zeitpunkt des Kantonsgerichts nicht mehrere Jahre. Zudem hätte dieses die Gründe berücksichtigen müssen, die zur Anerkennung als Flüchtling geführt hatten. Ihm drohten wegen seiner regierungskritischen Aktivitäten und des Kontakts zu Dissidenten in den Jahren 2009 bis 2018 politische Verfolgung durch das iranische Regime. Zudem sei er Christ.

So berichtete Tele 1 über den Fall

Quelle: Tele 1

Der Verurteilte setzte im März 2018 zusammen mit seiner damaligen Partnerin die von ihm betriebene Bar in Brand. Die Absicht dahinter war ein Versicherungsbetrug. Durch Zufall entdeckte eine Polizeipatrouille den Brand. Eine im Dachgeschoss lebende Frau und deren Tochter konnten gerade noch rechtzeitig gerettet werden.

(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 27. Juni 2023 11:59
aktualisiert: 27. Juni 2023 13:05