«Kommst nicht lebend aus dieser Wohnung»: 30-Jähriger würgt Frau beinahe zu Tode
Ende 2017 klingelte es an einem Sonntagabend an der Tür des Beschuldigten zu Hause im Entlebuch. Er hat an diesem Tag laut der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft Bier getrunken sowie Kokain und Cannabis konsumiert. Vor der Tür standen zwei Frauen. Eine der beiden verlangte demnach, dass er ihr 50 Franken zurückgeben soll.
Dieser Forderung sei der Beschuldigte nachgekommen, indem er eine Fünfzigernote auf den Boden warf. Als die Frau das Geld an sich nahm, soll er abgedrückt haben: In seiner Hand war ein Elektroschockgerät. Er habe sie damit an einem Bein, an der Hüfte und an der rechten Schulter getroffen.
Kampf in der Wohnung
Nach dem überraschenden Angriff habe der Beschuldigte die Frau in seine Wohnung gezogen und die Tür abgeschlossen. Dort sei es zum Kampf gekommen: Sie habe seinen Fernseher umgestossen, er wiederum habe sie an den Haaren durch die Wohnung gezogen. Mit den Worten, sie habe es ja so gewollt, habe er die Frau mit beiden Händen am Hals gepackt und zugedrückt. Gemäss der Staatsanwaltschaft so lange, bis sie das Bewusstsein verlor.
Damit habe er ihren Tod in Kauf genommen. Weiter soll er nach dem Vorfall einen Bekannten angerufen und diesem gesagt haben, er habe eben eine Frau umgebracht.
Sie komme nicht lebend aus dieser Wohnung
Die Frau überlebte den Angriff. Doch als sie aufstehen wollte, sei es weitergegangen. Er habe ihr einen Schlag auf den Kopf gegeben und gesagt, sie komme nicht mehr lebend aus der Wohnung. Wenig später habe er die Tür dann geöffnet und die beiden hätten die Wohnung gemeinsam verlassen. Am Bahnhof sei die Frau dann auch wieder auf ihre Kollegin getroffen, mit der sie den Beschuldigten zuvor aufgesucht hatte.
Drogen, Körperverletzungen und Nötigung
Dem Schweizer werden neben jenem Vorfall diverse andere Vergehen nachgesagt. So wirft ihm die Staatsanwaltschaft unter anderem mehrere Drogendelikte, Körperverletzungen verschiedener Art sowie Hehlerei und Nötigung vor.
Für all seine Vergehen soll der Mann mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten bestraft werden. Einen Teil dieser Strafe hat der Beschuldigte bereits verbüsst. Zudem sollen stationäre Massnahmen angeordnet werden.