Kriminalgericht

Kopf auf Boden geschlagen? Luzerner Polizist freigesprochen

5. Juli 2023, 06:01 Uhr
Das Kriminalgericht hat einen Luzerner Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Kriminalgericht Luzern hat einen Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 46-Jährigen beschuldigt, beim Fixieren eines störrischen Mannes dessen Kopf auf den Boden geschlagen und verletzt zu haben.

Die Luzerner Polizei war in einer Julinacht vor drei Jahren nach Emmen gerufen worden, weil Nachbarn in einer Wohnung einen lauten Streit hörten. Sie traf eine heulende Frau und einen aufgewühlten und am Gesicht verletzten Mann sowie dessen Bruder an. Der beschuldigte Polizist berichtete vor dem Gericht von beschädigten Möbeln und von zerschlagenem Geschirr.

Kräftig und aggressiv

Das mutmassliche Polizeiopfer, ein kräftiger Bauarbeiter, hatte offenbar Alkohol und Drogen konsumiert und war nach Angaben des Beschuldigten aggressiv, kickte und spuckte aus seinem blutenden Mund. Es brauchte zwei Polizisten, um ihm Handschellen anzuziehen und drei Polizisten, um ihn am Boden festzuhalten.

Der Beschuldigte fixierte dabei den Kopf des Renitenten. Der Staatsanwalt warf dem Polizisten vor, in dieser Situation den Kopf des Mannes an den Haaren gezogen und leicht angehoben und dann auf den Boden geschlagen zu haben. Er habe seine Machtbefugnisse in einer zwar anstrengenden, aber unter Kontrolle stehenden Situation unsachgemäss angewandt.

Griff in die Haare unmöglich

Der Beschuldigte bestritt dies. Der Einsatz sei verhältnismässig gewesen. Dass er dem Mann in die Haare gegriffen habe, schloss er aus. Dies sei nicht möglich, weil er die Haare sehr kurz getragen habe.

Der Staatsanwalt stützte seine Beschuldigung vor allem auf die Aussagen eines anderen Polizisten, der vor Ort gewesen war. Der Verteidiger bestritt dessen Glaubwürdigkeit. Er sei von der Situation in der Wohnung überfordert und wütend auf den Beschuldigten gewesen, weil er von diesem zurechtgewiesen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Amtsmissbrauchs eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 150 Franken und eine Busse von 3000 Franken gefordert. Der Einzelrichter des Kriminalgerichts sprach den Beschuldigten aber von Schuld und Strafe frei. Wie er den Freispruch begründete, ist nicht bekannt, denn das am Dienstag publizierte Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 5. Juli 2023 05:38
aktualisiert: 5. Juli 2023 06:01