Luzerner Stadtregierung will Alterswohnungen nicht in Stiftung überführen
Vielmehr will die Exektuive Alterswohnungen der Viva Luzern AG und der Spitex Stadt Luzern überführen, falls diese sich zu einer gemeinnützigen AG zusammenschliessen. Ein Entscheid soll bis Spätsommer 2024 fallen, wie aus der Stellungnahme der Luzerner Stadtregierung am Montag auf einen Vorstoss hervorgeht.
Im Vorstoss hatten die Fraktionen der Grünen und Jungen Grünen von der Luzerner Stadtregierung mehr Tempo in Sachen Alterswohnungen gefordert. Die Stadtregierung solle unabhängig eines Zusammenschlusses der beiden Institutionen zwei Varianten für die künftigen Eigentumsverhältnisse prüfen.
Zum einen eine Überführung der Alterswohnungen in eine Stiftung und zum anderen eine vorzeitige Überführung der Alterswohnungen in die Viva Luzern AG.
Idee wurde bereits zuvor geprüft
Eine Überführung in eine Stiftung habe er bereits überprüft und verworfen, so die Regierung. Mit einer Stiftung würde beispielsweise der Nachteil einer Schnittstelle erhalten bleiben. Die Bewirtschaftung der Immobilien würde durch die Stiftung erfolgen, das Erbringen der Dienstleistungen durch die Viva Luzern.
Stattdessen spreche die örtliche Nähe der städtischen Alterswohnungen zu den Alters- und Pflegeheimen der Viva Luzern viel mehr für eine Zusammenführung der Immobilien und der Dienstleistungen unter dem Dach der Viva Luzern, so die Meinung der Stadtregierung. Sie erkenne keine neuen Hinweise darauf, eine Überführung in eine Stiftung nochmals zu prüfen.
Parlament entscheidet 2026
Nach dem groben Zeitplan der Stadtregierung soll die Vorlage über die Zusammenführung der beiden Institutionen dem Parlament voraussichtlich Anfang 2026 unterbreitet werden, wie es heisst. Die Alterswohnungen sollen in einem darauffolgenden Schritt übergeben werden.
Die Stadtregierung zeige sich aber bereit, die für eine Übergabe der Wohnungen an die beiden künftig zusammengeführten Institutionen notwendigen Abklärungen bereits jetzt an die Hand zu nehmen und damit nicht bis zum parlamentarischen Entscheid zu warten. Damit könnte der Prozess der Übergabe beschleunigt werden. Ob eine vorzeitige Überführung angezeigt sei, müsse nach den Abklärungen beurteilt werden.
(sda)