Externe Prüfung

Luzerner Theater: Betriebskosten sollen nicht aus dem Ruder laufen

16. Januar 2024, 05:37 Uhr
2022 wurde das Siegerprojekt für den Theaterneubau vorgestellt. (Archivbild)
© KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI
Die Luzerner Kantonsregierung will sicher sein, dass die Betriebskosten des geplanten Luzerner Theaters trotz der Projektänderungen nicht aus dem Ruder laufen. Das Betriebskonzept soll deswegen extern überprüft werden.

Die Luzerner Kantonsregierung beantragt beim Parlament, einen Vorstoss von Adrian Nussbaum (Die Mitte) erheblich zu erklären. Das Betriebskonzept für den geplanten Neubau stammt aus dem Jahr 2020. Die Folgen der Coronapandemie, des Ukrainekriegs oder der Inflation auf das Kulturschaffen und das Freizeitverhalten seien darin noch nicht berücksichtigt, erklärt Nussbaum.

Objektive und unabhängige Überprüfung

2022 wurde zudem das Siegerprojekt für den Theaterneubau vorgestellt. Dieses wird kaum so realisiert werden, wie es entworfen worden ist. Vielmehr wird eine Verkleinerung geprüft. Damit müsse auch das Betriebskonzept angepasst werden, so Nussbaum. Es müsste dann auch einer «objektiven und unabhängigen Überprüfung» unterzogen werden.

Quelle: PilatusToday / David Migliazza

Die Regierung teilt gemäss seiner am Montag publizierten Antwort die Meinung von Nussbaum. Parallel zur Überarbeitung des Siegerprojekts werde auch das Betriebskonzept aktualisiert, erklärt er. Vorgesehen sei ferner dessen zweistufige externe Überprüfung.

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In einer Vorevaluation sollen «fundierte Aussagen» zum veränderten geplanten Betrieb des neuen Theaterhauses gemacht werden. Er erwarte dabei auch eine Antwort auf die Frage, wie stark die Kosten gegenüber dem aktuellen Betrieb steigen werden.

Forderungen seitens Kanton

Das neue Theater wird von der Stadt Luzern gebaut. Der Kanton finanziert die Betriebskosten mit. Seine Forderung ist es, dass die Betriebskosten künftig den heutigen Umfang um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten und sich der Eigenfinanzierungsgrad des Luzerner Theaters wesentlich verbessert.

Im Rahmen der Diskussionen müsse auch verbindlich geklärt werden, wer Eigentümer des neuen Gebäudes werde und wer die Unterhaltskosten trage, ist sich die Luzerner Kantonsregierung sicher. Es soll eine umfassende externe Überprüfung geben, wenn das definitive Projekt vorliege und die Volksabstimmung in der Stadt Luzern durchgeführt worden sei.

(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 16. Januar 2024 05:37
aktualisiert: 16. Januar 2024 05:37