Staatsanwaltschaft

Mann droht Ex-Freundin Sextapes an Freunde zu verschicken

1. Mai 2023, 13:42 Uhr
Mann droht Ex-Freundin per Whatsapp, sie zu verprügeln. (Symbolbild)
© Getty Images
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat einen Mann verurteilt, der seiner Ex-Freundin per Whatsapp mit Folter und Tod drohte und damit, Sexvideos an ihre Bekannten zu versenden. Dafür und für zahlreiche andere Delikte, muss er über 4000 Franken bezahlen.

Der 21-Jähriger hat sich zahlreicher Delikte schuldig gemacht. Laut 20 Minuten geht aus dem Strafbefehl hervor, dass er zweieinhalb Jahre lang eine On-off-Beziehung mit einer Frau führte. Sie trennte sich aber vergangenen Dezember definitiv von ihm. Dies, nachdem er sie im November getreten und geohrfeigt hatte. Nach der Trennung begann der Mann sie zu terrorisieren.

Ich schlage dich spitalreif!

Per Whatsapp drohte er ihr mit Dingen wie: «Ich schlage dich morgen spitalreif» und «ich breche dir alle Knochen». Auch kündigte er an, dass er Videos, die sie beide beim Sex zeigen, an Freunde und Bekannte weiterleite. Diese Videos machten Opfer und Täter während der Beziehung.

Dafür und für die Drohungen wurde der Mann verurteilt und zwar wegen Tätlichkeit, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Drohung und mehrfacher, zum Teil versuchter Nötigung.

Betrug und Geldwäscherei

Zudem ist der 21-Jährige gemäss 20 Minuten auch ein Handy-Betrüger. So bot er auf Facebook Marketplace verschiedene Handys zum Verkauf an. Er hatte aber nie die Absicht, diese den Käuferinnen und Käufer tatsächlich auszuliefern. Er ergaunerte sich so über 2600 Franken. Abgewickelt wurden die Zahlungen über das Konto seiner Schwester. Deshalb wurde er auch wegen mehrfachen Betrugs und Geldwäscherei verurteilt. Dazu kommen noch Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Er wird mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken bestraft. Dazu erhält er eine Busse von 400 Franken. Auch muss er die Verfahrenskosten von 1050 Franken bezahlen.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 1. Mai 2023 10:00
aktualisiert: 1. Mai 2023 13:42