Tödliches Beziehungs-Drama

Mann entschuldigt sich vor Luzerner Gericht für Tötung der Ehefrau

6. Februar 2024, 17:17 Uhr
Im Juni 2020 hatt ein Mann in Emmebrücke seine Frau erstochen. (Symbolbild)
© iStock/Symbolbild
Ein des Mordes angeklagter Mann hat sich am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht für die Tötung seiner Frau entschuldigt. Er habe nicht die Absicht gehabt, dies zu tun und bereue es sehr, sagte er in seinem letzten Wort.

Der Prozess wurde daraufhin von den Richtern des Kriminalgerichts für beendet erklärt, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren gefordert.

Den Vorwurf des Beschuldigten, das Opfer habe ihn provoziert und tätlich angegangen, bestritt der Staatsanwalt. Für die Frau hätten am Tattag keine Motive bestanden, den Streit mit ihrem Mann zu suchen. Sie sei dabei gewesen, aus der ehelichen Wohnung in Emmenbrücke auszuziehen. Auch wiesen die Verletzungsspuren des Täters vielmehr auf die Abwehrversuche des Opfers hin.

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Der Anwalt der Privatkläger, welcher die drei erwachsenen Kinder des Ehepaars vertrat, forderte in seinem Plädoyer einen Schadensersatz von 173'000 Franken, eine Ersatzforderung von 29'500 Franken sowie eine Genugtuung von 75'000 Franken pro Kind. Der Tod ihrer Mutter habe ein irreparablen Einschnitt in deren Leben bedeutet und ihre Lebensqualität nachhaltig und massiv beeinträchtigt.

Totschlag statt Mord

Die Verteidigerin des Beschuldigten beantragte von einem Landesverweis abzusehen und plädierte für den Tatbestand Totschlag statt Mord. Für diesen sei eine Freiheitsstrafe zwischen ein und zehn Jahren vorgesehen. Denn der Tatbestand des Mordes sei nicht erfüllt, so die Verteidigerin. Es gelte eine Gesamtwürdigung der inneren und äusseren Umstände des Beschuldigten vorzunehmen.

Zum einen habe ihr Mandant die Tat nicht geplant. Dies zeige sich darin, dass er keine Vorkehrungen getroffen habe. Weder habe er eine Tatwaffe organisiert, noch eine Strategie für nach der Tötung ausgearbeitet. Stattdessen habe er die Tat ausgeführt, als sich der jüngste Sohn der beiden in der Wohnung befand, wodurch es einen Zeugen gebe. Im Anschluss habe er sich von der Polizei widerstandslos abführen lassen.

Ihr Mandant sei zum Tatzeitpunkt bereits seit längerem psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen, habe unter Depressionen und Panikattacken gelitten. Die Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar sowie die Provokationen am Tattag hätten ihn weiter unter Druck gesetzt. Auslöser sei an jenem Tag eine emotionale Kurzschlussreaktion gewesen. Er sei nur noch teilweise in der Lage gewesen, sein Verhalten zu kontrollieren.

Geld von Konten der Frau entwendet

Das Tötungsdelikt hatte sich im Juni 2020 in Emmenbrücke ereignet. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit stumpfer Gewalt zuerst auf seine Frau eingeschlagen, sie dann gewürgt und anschliessend mit mehreren Messerstichen in den Hals getötet zu haben. Anschliessend soll er acht weitere Male auf ihren Brustkorb eingestochen haben. Der Sohn, welche sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung aufgehalten hatte, rief den Notruf.

Nebst Mord wird dem 53-jährigen Mann aus Serbien mehrfache Veruntreuung vorgeworfen. Zwischen April und Mai soll er von den Konti seiner Frau ohne Einwilligung eine Summe von 29'500 Franken abgehoben haben. Später konnte er aufgrund der Unkenntnis einer Bankangestellten in Ausbildung weitere 30'000 Franken von ihren Konti beziehen. Von seinem eigenen Konto hob er 432'000 Franken ab und versteckte dieses, um den Anspruch seiner Frau auf das Vermögen zu schmälern.

(sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 6. Februar 2024 17:17
aktualisiert: 6. Februar 2024 17:17