Zentralschweiz
Luzern

Nach jahrelangen Schikanen: Bäuerin will Schenkungsversprechen rückgängig machen

Bezirksgericht Willisau

Nach jahrelangen Schikanen: Bäuerin will Schenkungsversprechen rückgängig machen

Tina Colatrella, 20. November 2023, 10:57 Uhr
Bäuerin kämpft vor dem Bezirksgericht Willisau für ihr Hof und ihr Recht.
© Kantonsgericht Luzern
Ein Jungbauer bot einer an Grippe erkrankten Bäuerin Hilfe an. Später unterbreitet er ihr einen Kaufrechtsvertrag. Er hält sich aber nicht an die vereinbarten Versprechen und schikaniert sie. Die Eigentümerin wehrt sich. Ein Schenkungsversprechen soll nun rückgängig gemacht werden.

Die Geschichte nimmt ihren Anfang vor sieben Jahren: Die damals 68-jährige Bäuerin, die Luzerner Zeitung nennt sie Elsa Müller, fängt sich eine starke Grippe ein. Eine ebenfalls im Entlebuch beheimatete Familie bietet ihr Hilfe an. Sie pflegen Elsa Müller und schlagen vor, dass ihr Sohn auch auf dem Hof helfen könne.

Offenbar gefiel es dem Sohn auf dem Hof, denn nur ein Jahr später legte die Helferfamilie der Bäuerin einen befristeten Kaufrechtsvertrag zur Unterschrift vor, der auf den Jungen lautete. Elsa Müller wurde darin ein lebenslanges Wohnrecht, Zutritt zu gemeinschaftlichen Räumen, dem Umschwung und dem Garten zugesichert. Die Idee gefiel der 68-Jährigen. Wie die Luzerner Zeitung schriebt, war für sie klar: «Hier bin ich aufgewachsen und hier sterbe ich.»

Haus und Hof zum Schnäppchenpreis

Der ausgehandelte Kaufpreis betrug 213'000 Franken. Darin enthalten waren die landwirtschaftliche Nutzfläche von 12 Hektaren, das Wohnhaus, Remise plus Scheune, der komplette Viehbestand und das Inventar. Der Kaufpreis war gleich hoch, wie die auf der Liegenschaft eingetragenen Schulden – zweifellos ein Schnäppchen. Der Jungbauer zog samt Freundin auf den Hof.

Stalker statt Helfer in der Not

Was als Helfer in der Not daher kam, entpuppte sich aber später als Schmarotzer und Stalker. Das Zusammenleben wurde immer schwieriger. Die Auflagen aus dem Kaufrechtsvertragen wurden nicht eingehalten. Die Bäuerin wollte deshalb den Vertrag auflösen und meldete sich Ende 2017 beim Friedensrichteramt. Es konnte keine Einigung erzielt werden. Doch Elsa Müller gab nicht auf und zog ihren Fall bis ans Bundesgericht. Sie fiel durch. Der Kaufrechtsvertrag läuft Ende dieses Jahres aus.

Allerdings räumten alle Gerichte ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ein. Mit über einer Million Franken wird die Differenz beziffert zwischen dem was der Junge bezahlt hat und was die Liegenschaft tatsächlich wert ist. Laut Elsa Müllers Anwalt seine die Gerichte davon ausgegangen, das eine gemischte Schenkung verhandelt worden war. Diese widerrief Elsa Müller im August 2020 mit einem Schlichtungsgesuch. Am Mittwoch wurde am Bezirksgericht Willisau darüber verhandelt.

Leben auf dem Hof wurde zur Hölle

Elsa Müllers Anwalt führte in seinem Parteivortrag aus, dass das Leben auf dem Hof für die Bäuerin zunehmend zur Hölle wurde. Er stütze sich dabei auf Notizen von Elsa Müller, welche alles aufgeschrieben hatte. Nur schon in den vergangenen Monaten waren es 100 Übergriffe. So wurde ihr zeitweise der Strom oder auch die Heizung abgestellt, der Zugang zur Waschküche verwehrt, die Garagenausfahrt blockiert oder den Zugang in den Stall verweigert. Auch wurde sie eingeschüchtert, mit dem Auto verfolgt und beschimpft.

Immer wieder ging Elsa Müller auf den Polizeiposten und erstattete Anzeige. Die Vorfälle sind aktenkundig. Es handle sich um massives Stalking und das seit vier Jahren, sagt ihr Anwalt. «Das Verhalten ist rechtswidrig, moralisch verwerflich und darf nicht noch geschützt werden.» Auch sei der Jungbauer in keiner Weise gewillt, die vereinbarten Auflagen zu erfüllen. Das Schenkungsversprechen müsse deshalb widerrufen werden, konstatierte er. Der Gegenanwalt, offenbar von der Fülle das Parteivortrages überfordert, wollte erst für eine Stunde pausieren. Der Richter räumte ihm 10 Minuten ein.

Bäuerin sei böswillig

Der Anwalt des Jungbauers bezweifle die Handlungsfähigkeit der Klägerin Elsa Müller. Sie hätte ja den Bundesgerichtsentscheid akzeptieren können und wäre jetzt nicht so verschuldet. Die Klägerin habe eine 180-Grad-Kehrtwende vollzogen und ihr prozessuales Verhalten sei böswillig. Sein Mandant habe nie gestalkt, dafür gebe es keine Beweise.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 20. November 2023 10:57
aktualisiert: 20. November 2023 10:57