Neuer Luzerner Mietvertrag: Kündigungstermine jeden Monat
Der Luzerner Mietvertrag wurde 2010 geschaffen und jetzt erstmals revidiert. Er ist nicht Pflicht, sollte aber möglichst breit zur Anwendung kommen, teilten die beiden Parteien am Freitag mit.
Überarbeitet wurde sowohl Mietvertrag als auch die «Allgemeinen Bedingungen». Neben den monatlichen Kündigungsterminen ist neu auch Mitte Monat ein ausserordentlicher Kündigungstermin vorgesehen.
Neu gibt es die Möglichkeit einer Mietzinskautionsversicherung. Vereinfacht wurden Bestimmungen zu Heiz- und Nebenkosten sowie die Darstellung der Mietzins-Berechnung.
Neu können auch individuelle Absprachen hinzugefügt werden, für bauliche Veränderungen gilt eine Frist von 60 Tagen und auch bei Elektrofahrzeugen und Elektrovelos wurden neue Positionen eingefügt. Ein solcher Mietvertrag sei schweizweit einzigartig, heisst es in der Mitteilung.