Zentralschweiz
Luzern

Springreiter Estermann zum Teil schuldig gesprochen – einzelne Verfahren eingestellt

Kantonsgericht Luzern

Springreiter Estermann zum Teil schuldig gesprochen – einzelne Verfahren eingestellt

2. Dezember 2022, 11:49 Uhr
Paul Estermann (links) auf dem Weg ins Kantonsgericht. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Bundesgericht hatte ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts gegen den Springreiter Paul Estermann aufgehoben und zur neuen Entscheidung zurücküberwiesen. Nun liegt die Neubeurteilung des Gerichts vor. Estermann wird der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen – bei einem Fall wird das Verfahren jedoch eingestellt.

Der Springreiter Paul Estermann wird vom Luzerner Kantonsgericht der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei, begangen Ende April 2016, schuldig gesprochen. Es bestraft Estermann mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 160 Franken, wie es in einer Mitteilung am Freitagmorgen schreibt. Dies entspricht 11'200 Franken, die Estermann jedoch auf Bewährung bekommt und damit nicht direkt bezahlen muss. Auf der anderen Seite erhält Estermann vom Kantonsgericht eine Parteienentschädigung von rund 4'700 Franken.

Das Urteil fällt milder aus als im Januar 2021. Damals wurde Estermann zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen verurteilt.

In zwei weiteren Fällen spricht das Kantonsgericht den Beschuldigten jedoch frei. Ausserdem stellt es Verfahren für einen Vorfall, der vom Bundesgericht beanstandet wurde, ein.

Estermann hat 80 Prozent der Kosten des Untersuchungsverfahrens und 60 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Vorgeschichte

Bereits Ende 2019 hatte das Bezirksgericht Willisau den Ex-Profi-Springreiter Paul Estermann wegen der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen.

Quelle: Tele 1

Gegen dieses Urteil hatte Estermann beim Kantonsgericht Berufung eingelegt. Dieses hatte das Urteil der Vorinstanz zum Teil bestätigt, wodurch Estermann immer noch der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen war. Dies wurde erst mit dem Bundesgerichtsentscheid vom Februar 2022 zum Teil aufgehoben. Gemäss Bundesgericht genügte der Strafbefehl in Bezug auf die Vorwürfe zu einem der Pferde nicht den Anforderungen an eine Anklageschrift.

Deshalb wurde das Verfahren in Bezug auf diesen Tatvorwurf eingestellt.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 2. Dezember 2022 10:25
aktualisiert: 2. Dezember 2022 11:49