Verbot

Stadt Kriens verbietet Werbe-Velos der Jungen Mitte

11. April 2024, 10:56 Uhr
Die Stadt Kriens hält nichts von den Werbevelos der Jungen Mitte. Darum hat sie eine Verfügung eingereicht.
© LZ/Dominik Wunderli
Für die anstehenden Wahlen wirbt die Krienser Jungpartei mit speziellen Velos und Sitzgelegenheiten. Die Stadt Kriens goutiert dies nicht und schiebt der Werbung einen Riegel vor.

Für die anstehenden Wahlen vom 28. April wirbt die Junge Mitte Kriens mit ungewöhnlichen Mitteln. Wie die Luzerner Zeitung schreibt, hat die Partei mindestens drei orange bemalte Fahrräder mit Wahlplakaten im Stadtgebiet aufgestellt. Die Stadt hat nun jedoch Bedenken geäussert und verlangt die Entfernung dieser Werbemittel mittels einer Verfügung.

Bereits vor zwei Wochen «Verwarnung»

Beda Lengwiler (Junge Mitte), seit drei Jahren Mitglied des Krienser Einwohnerrats, reagiert mit Unverständnis auf das aus seiner Sicht «unverhältnismässige Verhalten» der Stadt. Auf Anfrage der Luzerner Zeitung betont Lengwiler: «Wir haben Hand geboten, die Angelegenheit in einem Gespräch zu lösen». Tatsächlich habe die Stadt die Partei schon vor zwei Wochen gebeten, die Velos bis zum nächsten Tag zu entfernen - damals war von «abgestellten, nicht benutzbaren» Velos die Rede. Diese würden eine Bewilligung benötigen.

Gemäss Luzerner Zeitung hielt die Jungpartei dagegen - die Velos seien sehr wohl benutzbar und würden auch gebraucht. Lengwiler sagt, «die Velos sind regelmässig in Bewegung.» Sie seien zwar nicht im besten Zustand, aber durchaus fahrbar. «Ihnen als Privatpersonen kann niemand vorschreiben, wie sie ihre Velos anzumalen oder zu plakatieren haben», findet Lengwiler.

Werbung übersteigt üblichen Werbeumfang

Die Stadt Kriens sieht das anders und hat deshalb eine Verfügung erlassen. Darin heisst es, die Velos seien zwar bewegbar, aber hauptsächlich in der Absicht abgestellt worden, Wahlwerbung für die Partei zu machen. Es handle sich somit um «gesteigerten Gemeingebrauch öffentlicher Flächen zwecks politischer Werbung».

Dieser festgestellte «gesteigerte Allgemeingebrauch» übersteige den üblichen Umfang für politische Werbung und beeinträchtige den öffentlichen Raum und das Stadtbild – und werde deshalb von der Stadt nicht bewilligt. «Die politische Wahlwerbung ist auf eine grosszügige und grossflächige Plakatierung beschränkt», erklärt Benedikt Anderes, Informationsbeauftragter der Stadt Kriens, auf Anfrage der Luzerner Zeitung. Das Stadtbild sei ohnehin schon von der politischen Plakatwerbung dominiert. «Zusätzliche Installationen beeinflussen das Stadtbild und entsprechen nicht den geltenden Regelungen für politische Werbung in der Stadt Kriens.»

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 11. April 2024 10:55
aktualisiert: 11. April 2024 10:56