Stellvertreterlösung soll geprüft werden
Kantonsrat Tobias Käch (Die Mitte) verlangt mit einem Vorstoss rechtliche Grundlagen, damit in den Gemeindeparlamenten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter abwesende Parlamentsmitglieder ersetzen können. Er begründet dies damit, dass in den kleinen Parlamenten das Fehlen einzelner Mitglieder ins Gewicht fallen könne.
Regierung will Vorschlag prüfen
Im Kanton Luzern haben Luzern, Emmen, Kriens und Horw sowie ab 2024 Ebikon ein Parlament. Diese haben 30 bis 48 Mitglieder. Die Regierung gibt den Vorstössern recht, dass sich bei längeren Abwesenheiten die Mehrheitsverhältnisse ändern könnten und eine Stellvertretung sinnvoll sein könne. Er will das Anliegen deswegen prüfen und den Vorstoss in der abgeschwächten Form entgegennehmen.
In der Schweiz kennen mehrere Kantone Stellvertreterlösungen. In einigen Kantonen müssen die Stellvertreterinnen und -vertreter vom Volk gewählt werden. In anderen Kantonen sind es Nichtgewählte der jeweiligen Wahllisten, welche diese Aufgabe übernehmen.
Stellvertreter sollen nicht extra gewählt werden
Die Kantonsregierung favorisiert ein Modell, bei dem die Stellvertretungen nicht extra gewählt werden müssen, weil so keine Änderung der Kantonsverfassung nötig ist und nur das Gemeindegesetz angepasst werden muss. Er ist bereit, das Anliegen mit den Parlamentsgemeinden zu prüfen.
Nicht Gegenstand des Vorstosses ist eine Stellvertretungslösung für das Kantonsparlament. Dieses hatte das Anliegen 2019 verworfen. Für eine Stellvertreterlösung im Parlament wäre eine Verfassungsänderung nötig.
(sda)