Beziehungs-Drama

Terror nach Ehe-Aus: Pole vor Gericht in Luzern

Peter Helfenstein, 18. März 2024, 09:39 Uhr
Der Beschuldigte soll seiner Frau unter anderem Gift ins Gesicht geschüttet haben.
© KEYSTONE/URS FLUERLER
Ein 54-jähriger Pole muss sich am Montag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Weil sich seine Ehefrau von ihm trennte, soll er sie immer wieder terrorisiert und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von fünf Jahren.

Im Jahr 2019 ging es um die Trennung. Von da an soll der Beschuldigte das Leben seiner Frau zur Hölle gemacht haben. Bei der Durchsicht der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird klar: Immer wieder zielte er bei mehreren Übergriffen darauf ab, seine Frau insbesondere im Gesicht zu entstellen. Dabei soll er auch vor besonders hinterhältigen Methoden nicht zurückgeschreckt sein.

Versuchte, sie zu überfahren

Das Paar wohnte laut der Anklageschrift während zwei Jahren in einem Dorf im Luzerner Hinterland. Ende Februar 2021 ist der Beschuldigte ausgezogen. Zwei Monate nach seinem Auszug wollte er bei seiner Frau den Hund fürs Wochenende abholen. Laut der Anklageschrift fuhr der Beschuldigte dabei vor ihrer Haustüre mit seinem schwarzen BMW direkt auf das Opfer zu. Die Frau konnte sich nur mit einem Sprung zur Seite retten.

Augenverletzung wegen ätzender Säure

Richtig perfid soll dann ein Säure-Anschlag morgens um 06.15 Uhr in der Adventszeit 2021 gewesen sein. So war seine Frau laut der Anklageschrift zusammen mit ihrer Nichte zu Fuss auf dem Arbeitsweg. In der Dunkelheit soll er ihr entgegengelaufen und aus dem Nichts eine chemische Substanz ins Gesicht geschüttet haben. Wie in der Anklageschrift nachzulesen ist, sieht die Frau seither auf einem Auge nichts mehr und trug psychische Probleme davon.

«Hässlichste Geschiedene der Schweiz»

Regelmässig soll er ihr gedroht haben, sie «zu verunstalten und kaputt zu machen», falls sie versuchen sollte, sich von ihm scheiden zu lassen. Laut der Anklageschrift sagte er zu ihr, dass sie dereinst «die hässlichste Geschiedene der Schweiz sein werde», was bei ihr Angst und Schrecken auslöste.

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Für all diese mutmasslichen Vergehen fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Gefängnis und einen Landesverweis von zehn Jahren.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 18. März 2024 05:53
aktualisiert: 18. März 2024 09:39