Kriminalgericht Luzern

Untermieter vergewaltigt seine Vermieterin und deren Tochter

Sara Häusermann, 3. Juli 2023, 18:06 Uhr
Das Kriminalgericht Luzern hat einen 30-Jährigen wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Ein 30-jähriger Portugiese wurde bereits vor drei Jahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun wurde die Strafe um neun Jahre und sechs Monate erhöht. Er wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Vermieterin und deren Tochter schuldig gesprochen.

Passiert ist alles bereits 2017. Damals zog der heute 30-Jährige in die Wohnung einer Frau im Kanton Luzern. Die beiden wurden nur wenig später ein Paar, wie «20 Minuten» berichtet.

Laut Aussagen des Mädchens wurde sie eines Abends, an dem ihre Mutter nicht zu Hause war, vom Untermieter aufgefordert, sich auszuziehen. In der Folge soll der damals 25-jährige Mann die damals Neunjährige zum ersten Mal vergewaltigt haben. Mittlerweile geht das Kriminalgericht Luzern von 34 nachgewiesenen Vergewaltigungen aus.

Mädchen vertraute sich der Lehrerin an

Bekannt wurde das alles jedoch erst 2020, als sich das Mädchen seiner Lehrerin anvertraute. Zu diesem Zeitpunkt war der Portugiese bereits wegen mehrfacher Vergewaltigung der Mutter verurteilt und sass im Gefängnis seine Strafe von vier Jahren und zwei Monaten ab.

Im Verhör mit der Polizei stritt der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe des Mädchens ab. Er gab an, dass die Mutter des Mädchens – seine Vermieterin – ihn vor die Tür gestellt hatte und er davon ausgehe, dass sie ihre Tochter beeinflusst habe.

Zusatzstrafe und Genugtuung

Doch das Kriminalgericht Luzern sieht den Tatbestand der sexuellen Handlungen an einem Kind mehrfach erfüllt. Der beschuldigte Mann ist nicht nur in der Schweiz im Strafregister verzeichnet, sondern auch in seinem Heimatland, in Portugal.

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Das Gericht sprach eine Zusatzstrafe von weiteren neun Jahren und sechs Monaten aus. Der Beschuldigte muss der Beschuldigten ausserdem eine Genugtuung von 20'000 Franken zahlen und für die Verfahrenskosten von 40'000 Franken aufkommen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 3. Juli 2023 18:06
aktualisiert: 3. Juli 2023 18:06