Überwachung

Verbot von Gesichtserkennung in Luzern: Stadtregierung kann nicht viel machen

16. Januar 2024, 19:20 Uhr
Die Luzerner Stadtregierung zieht ein Verbot von biometrischer Gesichtserkennung in der öffentlichen Videoüberwachung in Erwägung.
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Luzerner Stadtregierung zieht ein Verbot von Systemen zur biometrischen Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum in Erwägung. So wie es ein Vorstoss der Grünen fordert. Sie betont aber auch, dass ein allfälliges Verbot nur für städtische Anlagen gelten würde, während Überwachungsanlagen kantonaler Organe wie der Polizei unberührt blieben.

Die Grünen-Stadtparlamentarier Elias Steiner, Jona Studhalter und Johanna Küng betonen in ihrem Vorstoss, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen die Möglichkeiten für eine weitreichende Massenüberwachung schaffe. Diese verletze nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre, sondern halte Menschen auch davon ab, sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen und andere Grundrechte, wie die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit, wahrzunehmen.

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Deshalb verlangen sie, dass die Reglemente, welche die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund regeln, um ein Verbot von biometrischen Gesichtserkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum ergänzt werden.

Die Stadtregierung teilt die Befürchtungen der Vorstösser. In ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme führt sie aus, dass die Stadt im öffentlichen Raum mehrere Kameras betreibe. Ein biometrisches Gesichtserkennungssystem aber werde nicht eingesetzt.

Beat Züsli zur Einschränkung der Überwachung im öffentlichen Raum:

Quelle: PilatusToday/Tele1/Nadine Purtschert/Andreas Wolf

Verbot würde nicht viel bringen

Die Stadt Luzern betreibt insgesamt 32 Kameras. Zehn an der Kapellbrücke, neun an der Spreuerbrücke, fünf in der Stadtbibliothek und acht im Sozialzentrum Rex. Für diejenigen Kameras schlägt die Regierung vor, das städtische Reglement über die Videoüberwachung zu ergänzen und ein Verbot auf Gemeindeebene festzulegen. Dieses Verbot würde jedoch nur für die städtischen Anlagen gelten, während kantonale Überwachungsanlagen unberührt blieben, betont sie.

Das Recht einer Gemeinde, kantonale Videoüberwachungsanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zu verbieten, müsste auf kantonaler Ebene eingeführt werden, heisst es. Eine Anpassung der städtischen Rechtsgrundlage könnte laut Stadtregierung mit den vorhandenen Ressourcen erfolgen – ohne zusätzlichen Kosten.

(red/sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 16. Januar 2024 15:16
aktualisiert: 16. Januar 2024 19:20