Wer im Löwengraben mit dem Töff parkiert, zahlt Gebühren
Die Stadt will im zweijährigen Pilotprojekt herausfinden, welche Auswirkungen Gebühren auf das Parkieren von Motorrädern haben. Sie verspricht sich vor allem etwas: Dass Töffbesitzer ihre Gefährte weniger im Löwengraben parkieren und sich einen Parkplatz auf privatem Boden suchen.
Bezahlt werden müssen die Parkgebühren ab kommendem Montag. Der Standort sei optimal, weil die Nachfragen nach Töffparkplätzen im Gebiet Altstadt sehr hoch sei und es in der Nähe des Löwengrabens keine ähnlichen Parkplätze gibt.
Für das Pilotprojekt wurden die Anzahl der Töffparkplätze von 12 auf 24 erhöht. Der Tarif richtet sich unter Berücksichtigung des Flächenbedarfs nach demjenigen für die Autoparkierung und beträgt pro Motorrad 60 Rappen pro Stunde während 24 Stunden.
Die Gebühr wird an einer digitalen Sammelparkuhr bezahlt, an der das Nummernschild des Motorrads eingegeben werden muss. Kontrolliert werden die Parkplätze durch die Luzerner Polizei. Die Motorräder dürfen nur innerhalb der markierten Felder abgestellt werden.
Parkfelder anderer Fahrzeugarten, insbesondere Parkfelder für Velos dürfen nicht benützt werden. Es ist zudem verboten, Motos auf dem Trottoir zu parkieren.
(red.)