Zentralschweiz

Nach Entlassung wegen Kopftuch: Das sagen Migros und Coop

Religionsfreiheit

Nach Entlassung wegen Kopftuch: Das sagen Migros und Coop

1. März 2024, 10:46 Uhr
Die Migros entliess vergangene Woche eine Mitarbeiterin, weil sie ein Kopftuch trug.
© PilatusToday / getty images
Vergangene Woche machte die Entlassung einer langjährigen Migros-Mitarbeiterin Schlagzeilen. Der Grund für die Entlassung: Sie trug am Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ein Kopftuch. Die Betroffene reichte Klage ein. Die Luzerner Zeitung fragte nun bei den beiden grossen Supermarktketten Coop und Migros nach.

Die Migros verwies dabei auf die allgemeine Kleiderordnung des Unternehmens, heisst es in der «Luzerner Zeitung». Generell seien Kopfbedeckungen bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt nicht erlaubt. Carmen Hefti, Sprecherin der Migros, erklärt: «Dies schliesst religiöse Kopfbedeckung, so auch Kopftücher, Turbane oder Kippas, mit ein.»

Regeln lassen Interpretationsspielraum

Bei der Konkurrenz macht man es kaum anders. Auch Coop verweist gegenüber der «LZ» auf die modischen Richtlinien: «Bei Coop im Verkauf gehören Baseball-Kappen, Hüte, Mützen und alle religiösen Kopfbedeckungen generell nicht zur Verkaufsuniform und sind somit nicht erlaubt», sagte Sprecherin Sina Gebel.

Allerdings lässt diese Formulierung durchaus Interpretationsraum. Ein Blick auf andere Verkaufsformate zeige nämlich: Nicht überall gelten dieselben Regeln. Bei der Coop-Gastronomiekette «Rice Up!» gäbe es sehr wohl Angestellte, die eine Hijab an der Kasse tragen. Und bei «Sapori d'Italia» gehören rote Mützen zur Uniform.

Grosskonzerne geben sich wortkarg

Bei Coop sieht man darin keinen Widerspruch. Sina Gebel verweist lediglich darauf, dass «Rice Up!» zu «Two Spice» gehöre, einem Joint-Venture mit Mehrheitsbeteiligung von Coop. Dort gelten eben andere Regeln. Kopfbedeckungen seien nach Absprache erlaubt.

Auch die Medienstelle der Migros gibt keine genaue Auskunft. Sprecherin Carmen Hefti wimmelt ab: «Von unserer Seite ist dazu alles gesagt.» Doch schnell ist klar, dass es auch bei den Tochter-Betrieben der Migros Ausnahmen geben könnte. Hefti weist nämlich darauf hin, dass diese ihre Regeln individuell ausgestalten könnten.

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 1. März 2024 07:12
aktualisiert: 1. März 2024 10:46