Beschwerde abgelehnt

Versuchte Tötung am Zugerberg: Tatverdächtiger bleibt in U-Haft

20. März 2024, 10:05 Uhr
Der mutmassliche Täter hatte sein Opfer zunächst mit einem Hammer und dann mit einem Messer traktiert.
© Fotolia
Im September 2023 erschütterte eine versuchte Tötung die Region Zugerberg rund um die Gemeinde Unterägeri. Ein Mann hatte dabei einen anderen Mann mit Hammer und Messer töten wollen, nachdem er sein Opfer an eine einsame Stelle gelockt hatte. Nun sind neue Erkenntnisse zum Fall öffentlich geworden.

Der verdächtige Mann sitzt seither in Untersuchungshaft. Und das bleibt auch vorerst so, wie die Zuger Zeitung berichtet. Demnach sei beim Zuger Obergericht zwischenzeitlich ein Haftentlassungsgesuch (BS 2024 1) des 42-jährigen Verdächtigen eingegangen. Allerdings ist dies abgelehnt worden. Das Gutachten offenbart weitere Details zu den Ereignissen der Nacht am Zugerberg.

Suchverlauf wirft Fragen auf

Demnach erlitt das 45-jährige Opfer bei dem Angriff schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Es zeigt aber auch auf, dass der Täter sein Opfer wohl mit gefälschten E-Mails an den Ort des Geschehens gelockt habe. Abweichende Aussagen des mutmasslichen Täters beim Verhör bei der Staatsanwaltschaft sowie im späteren Verfahrensverlauf liessen aufhorchen.

Auch der Suchverlauf auf seinem Smartphone hätte eine eindeutige Sprache gesprochen, heisst es weiter. Darin würden sich Suchbegriffe wie «Leiche verschwinden lassen strafbar» oder «wo versteckt man eine Leiche» finden lassen.

Naive Tatplanung

Die Tatplanung sei aus Sicht der Beschwerdeinstanz «naiv, schlecht durchdacht und inkonsistent» gewesen. Allerdings gehe aus dem sichergestellten Webverlauf seines Smartphones hervor, dass er aufgrund ausserehelicher Beziehungen einen derartigen Groll auf das Opfer entwickelt habe, sodass er «in der besagten Septembernacht wie ein Vulkan explodierte», heisst es in der Zuger Zeitung.

All dies seien Gründe für die Gutachterinnen und Gutachter, die Beschwerde des 45-Jährigen gegen seine Untersuchungshaft abzulehnen. Der mutmassliche Täter bleibt somit vorerst inhaftiert.

Quelle: TeleZüri

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(ben.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 20. März 2024 10:05
aktualisiert: 20. März 2024 10:05