Als Sex-Models ausgegeben: Mutter und Sohn schwänzen Prozess
Die Staatsanwaltschaft beantragt für die 71-Jährige und den 34-Jährigen je eine Gefängnisstrafe von 3,5 Jahren. Dazu kommen Geldstrafen auf Bewährung. Ihnen werden verschiedene Formen von Betrug, Urkundenfälschung, Drohung oder Gehilfenschaft vorgeworfen.
Gemäss der Anklageschrift spielten die Mutter und ihr Sohn vom Juli 2016 bis zu ihrer Verhaftung im Oktober 2018 professionell mit falschen Identitäten und vorgespielter Liebe, um von Männern Geld abzukassieren. So verkauften sie illegal Pornobilder und -filme, wobei sie sich in Chats als die abgebildeten Frauen ausgaben und die angeblich von diesen getragenen Slips verkauften. Sie sollen mit den Bildern und Videos total rund 300'000 Franken verdient haben.
Der Sohn soll zudem versucht haben, eine Konkurrentin im Sex-Foto-Geschäft mit Belästigungen und Drohungen aus dem Markt zu drängen, wie es in der Anklageschrift heisst. Gegenüber einem jüngeren Mann gab er sich via Kontaktanzeige und mit Hilfe von erotischen Fotos als «Jenny» und später auch noch als «Simona» aus und brachte den Verliebten dazu, den zwei erfundenen Internetbekanntschaften total über 20'000 Franken zu überweisen.
Zu geizig
Die Mutter soll sich an zwei ältere Männer herangemacht und ihnen eine Heirat schmackhaft gemacht haben. Von ihrem ersten Freund, der einer Hochzeit skeptisch gegenüber stand, zog sie laut Anklage total mehr als 300'000 Franken ab. Sie behauptete etwa, sie sei Ärztin und benötige eine grössere Rücklage, damit sie ihn, falls nötig, pflegen könne.
Von ihrem zweiten Opfer ergatterte die mutmassliche Heiratsschwindlerin laut Anklageschrift zwei Monate vor der geplanten Hochzeit 100'000 Franken. Sie schulde das Geld ihrem Sohn, gab sie an. Kurz darauf beendete die Frau die Beziehung, dies weil der Mann in ihren Augen zu geizig sei.
Beschuldigte schwänzen Prozess – auch Polizei kann sie nicht finden
Die beiden hätten sich am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten sollen. Beim geplanten Start des Prozesses dann aber die Überraschung: Die Mutter und ihr Sohn sind nicht da. Der Gerichtspräsident sagte, dass die Beschuldigten dem Gericht zwei gleichlautende Schreiben zukommen liessen. Darin teilten sie mit, dass sie aus «subjektiver Unmöglichkeit» nicht am Prozess teilnehmen könnten.
Das Gericht wollte die beiden dann von der Polizei zum Gericht bringen lassen. Allerdings konnte die Polizei die beiden auch an ihrem angeblichen Wohnort im Kanton Solothurn nicht finden. Es gebe auch kein Arztzeugnis, welches das Fernbleiben begründen könnte, so das Gericht.
Auch die Verteidiger der beiden Beschuldigten wissen nach eigenen Angaben nicht, wo sich ihre Mandanten befinden. Der Gerichtspräsident brach die Verhandlung daraufhin ab. Wie es nun weiter geht, muss das Kriminalgericht entscheiden. Möglich sind eine polizeiliche Ausschreibung, eine Dispensation oder ein Verfahren in Abwesenheit der Beschuldigten.
(sda/red.)