Über 700 Betriebe betroffen

«Ist eine emotionale Debatte» – Luzerner Regierung will Fragen zu Härtefallgeldern klären

Sven Brun, 19. März 2024, 20:09 Uhr
Im Thema Rückzahlungen der Covid-Härtefallgelder macht der Kanton Luzern einen Alleingang. Dies stösst verschiedenen Firmen, vor allem aus der Gastrobranche, sauer auf. Regierungsrat Peter versucht in der emotionalen Debatte sachlich zu bleiben.

Der Kanton unterstützte Unternehmen, die wegen der Corona-Massnahmen weniger Umsatz machten. Nun fordert er von denjenigen, welche dank der Hilfe Gewinne erzielten, die Gelder bis zur Höhe des Gewinns zurück.

In den betroffenen Branchen, vor allem in der Gastronomie, sorgt dies für Unmut. Unter anderem wehren sich 700 Wirte gegen diese Rückzahlungsforderungen. Der Kanton stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass auch der Bund bei der von ihm geleisteten Hilfe diese Praxis kennt. Der Staat müsse sorgsam mit Steuergeldern umgehen, erklärte er.

1435 Betriebe betroffen

«Es ist eine emotionale Debatte», sagt Regierungsrat Fabian Peter im Gespräch mit PilatusToday und Tele 1. Daher sei es wichtig, sachlich nach Lösungen zu suchen. Insgesamt 1435 Betriebe mit weniger als fünf Millionen Franken Umsatz bezogen in Luzern Härtefallgelder. 500 davon müssen nichts zurückzahlen. 140 Betriebe haben bereits bezahlt. Es bleibt eine grosse Anzahl, mit der Details geklärt werden müssen.

Dementsprechend forderten bürgerliche Kantonsparlamentarier die Regierung in einem dringlichen Vorstoss auf, Vorgaben zu prüfen und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak) Bericht zu erstatten. Sowohl die Regierung wie auch das Parlament bejahten schliesslich diesen Vorschlag.

Keine privaten Gewinne mit Steuergeldern finanzieren

Während der Pandemie seien die Härtefallgelder innert kürzester Zeit diskutiert und beschlossen worden. 265 Millionen Franken wurden im Kanton Luzern ausbezahlt. «Es musste alles rasch gehen. Aber es war auch immer klar, dass wir nicht mit Steuergeldern private Gewinne finanzieren wollen», erklärt Peter. In der Umsetzung würden nun allerdings Detail-Fragen auftauchen, die geklärt werden müssen.

Ein entscheidender Diskussionspunkt ist vor allem der, ob auch Unternehmen mit unter fünf Millionen Jahresumsatz Gewinne zurückzahlen müssen oder nicht. Der Bund liess dies den Kantonen frei zur Entscheidung. Der Kanton habe 2021 gemeinsam mit Verbänden entschieden, dass Unternehmen unabhängig vom Umsatz – also unwichtig ob unter oder über fünf Millionen –gleichbehandelt werden sollen.

Gleichbehandlung in Luzern – Ungleichbehandlung zwischen Kantonen

Luzern ist der einzige Kanton der Schweiz, der diese bedingte Gewinnbeteiligung auch für Unternehmen mit weniger als fünf Millionen Franken Umsatz umsetzt. «Es gibt eine Ungleichbehandlung mit anderen Kantonen. Aber eine Gleichbehandlung innerhalb des Kantons», sagt Regierungsrat Peter. Dies sei Teil des Föderalismus.

Quelle: PilatusToday / Anita von Rotz / David Migliazza

Er könne den Unmut aus der Gastro-Branche verstehen. «Der Druck war insbesondere während der Pandemie speziell gross.» Dennoch sei es wichtig, sachlich nochmals zu erläutern, dass nur Gelder zurückgefordert werden, wo Gewinne erwirtschaftet wurden.

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Nun müsse die Regierung die Wak informieren, Fragen klären und den Dialog suchen. «Dann ist es die Aufgabe der Kommission zu schauen, ist es so richtig, will man am Grundsatz von damals festhalten, stützt man die Praxis der Regierung – dann ist es ein sauberer Prozess.»

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 19. März 2024 13:08
aktualisiert: 19. März 2024 20:09